Die JuraPlus AG steht sowohl den Rechtsuchenden wie auch den Anwälten als «Kompetenzzentrum Prozessfinanzierung» in allen Fragen rund um die Prozessfinanzierung in der Schweiz, Deutschland und Österreich zur Seite. Im gesamten Prozess, von der Kontaktaufnahme & Vorbesprechung bis hin zur effektiven Prozessführung spielen Anwälte eine wichtige Rolle. Der Anwalt gilt als Schnittstelle und ist in der Regel für die Zustellung aller relevanten Fallunterlagen besorgt (z.B. Entwurf einer Klageschrift), er erbringt einen Solvenznachweis der Gegenpartei und begleitet den Rechtsuchenden über den Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages bis hin zur effektiven Prozessführung.

Als zertifizierter Anwalt von JuraPlus (Kooperationsanwalt) haben Sie die Möglichkeit als prozessführender Anwalt von JuraPlus dem Rechtsuchenden empfohlen zu werden. Sie führen anschliessend den konkreten Fall mit Honorargarantie. Es gibt aber noch weitere Vorteile als Kooperationsanwalt von JuraPlus.

Erweist sich ein konkreter Fall als aussichtsreich, so lässt JuraPlus ein unabhängiges Zweitgutachten erstellen (sog. second legal opinion). Als Kooperationsanwalt hat man die Möglichkeit in seinem Fachbereich für JuraPlus entsprechende Gutachten zu erstellen.

Schliesslich gibt es immer wieder zahlreiche Fallanfragen von Rechtsuchenden welche abgelehnt werden müssen. Dies entweder weil das Prozessrisiko als zu hoch eingeschätzt wird oder schlichtweg weil sich der Streitwert als zu niedrig erweist. Rechtsuchende wollen aber auch diese Fälle mit kompetenten Rechtsanwälten vor Gericht durchsetzen. JuraPlus verweist die Rechtsuchenden in diesem Fall explizit auf ihre Kooperationsanwälte.

Zusammenfassend bietet Ihnen die Kooperationspartnerschaft mit Jura Plus AG die Möglichkeit:

  • Als Kooperationsanwalt finanzierte Klagen als führender Prozessanwalt durchzusetzen.
  • Für aussichtsreiche Fälle ein unabhängiges Zweitgutachten zu erstellen (second legal opinion)
  • Bei Fällen wo keine Kostengutsprache erfolgen konnte, als Anwalt empfohlen zu werden und den Fall direkt mit dem Rechtsuchenden zu begleiten.

Bedingungen einer Kooperationspartnerschaft:

Beachten Sie dass sie mit der Kooperationsanfrage keinen Anspruch auf Erteilung eines Zertifikats erhalten. Ihre Bewerbung wird geprüft und man wird anschliessend persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Allenfalls werden Sie ersucht weitere Dokumente einzureichen oder sich persönlich vorzustellen. Es liegt im Ermessen von Jura Plus einen Anwalt als Kooperationsanwalt zu akzeptieren oder auch abzulehnen.

Die Zertifizierung von JuraPlus ist kostenlos.

Bewerbung als Kooperationspartner

Bewerbung um Zertifizierung als Kooperationsanwalt

Beschreibung zur Person / Tätigkeitsgebiete / etc.